Über uns
Die IV-Stellen klären ab, auf welche Leistungen versicherte Personen Anspruch haben. Dies umfasst drei Bereiche:
- Sie begleiten die versicherten Personen beim (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt, das ist der Bereich Eingliederung.
- Sie sprechen verschiedene Beiträge (z.B. Hilflosenentschädigung) und Hilfsmittel zu, damit die versicherte Personen selbständig leben können (Stärkung des eigenbestimmten Lebens).
- Sie prüfen die Frage einer Rente, um den Lebensunterhalt von versicherten Personen zu sichern (Existenzsicherung).