Benjamin hat während seiner Geburt einen Sauerstoffmangel erlitten und ist mit einer Cerebralparese auf die Welt gekommen. Aufgrund dieser Einschränkungen benötigt er spezielle Unterstützung. Mit welchen Leistungen kann die IV ihn und seine Eltern unterstützen?
Die Cerebralparese geht vom Zentral-Nervensystem aus und wirkt sich hauptsächlich auf die Muskeln, die Motorik und die Koordination der Bewegungsabläufe aus. Sie gilt als Geburtsgebrechen der IV. Die IV kann daher bis zum vollendeten 20. Altersjahr die Kosten für sämtliche medizinischen Massnahmen (ärztliche Konsultationen, Medikamente, Operationen, Therapien) übernehmen. Als einzige Sozialversicherung bezahlt die IV auch Reisekosten im Zusammenhang mit einer Behandlung. Ausserdem müssen Betroffene weder Selbstbehalt noch Franchise leisten. Nach dem 20. Altersjahr ist die Krankenversicherung für die Kosten zuständig.
Benjamin hat Gang-Schwierigkeiten und benötigt daher verschiedene Hilfsmittel. Sein Arzt verordnet Bein-Orthesen und einen Rollstuhl. Das sind offizielle Hilfsmittel der IV und werden daher von der IV bezahlt. Benjamins Eltern suchen für die Auswahl der Hilfsmittel einen Fachhändler auf und dieser macht zuhanden der IV Kostenvoranschläge. Benjamin hat aufgrund der eingeschränkten Verständigung leider auch Schwierigkeiten im Schulunterricht. Dies kann mit einem Kommunikationsgerät gelindert und unterstützt werden. Auch dieses Gerät wird von der IV bezahlt.
Da Benjamin in einigen Lebensverrichtungen (z.B. Aufstehen, Körperpflege) mehr Hilfe benötigt als üblich, erhalten seine Eltern finanzielle Unterstützung in Form einer Hilflosenentschädigung. Sobald Benjamin volljährig ist, wird diese Leistung monatlich an ihn direkt ausbezahlt.
Die Geschichte von Benjamin ist fiktiv, aber beispielhaft für die Arbeit der IV-Stellen.