Messe-Auftritt
Hier finden Sie alles zu Ihrem Auftritt an der Messe – von Logistik und Transport über Messestand bis zu Standpersonal.
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Pläne
Detaillierte Hallenpläne finden Sie hier ab November 2024.
Messestand
Auf- und Abbau
Für die Abfallentsorgung während des Auf- und Abbaus sind die Standmitarbeitenden selber verantwortlich. Ist dies nicht möglich, können gegen eine Gebühr Gebinde bezogen werden. Eine Entsorgungsstelle für Glas, PET, Papier und Karton befindet sich zwischen den Hallen 1 und 2.
Messebetrieb
Während der Messe wird der Abfall jeweils am Abend nach Messeschluss direkt beim Stand abgeholt (Abfall bitte in den Gang stellen). Zwischen den Hallen befindet sich zudem eine Entsorgungsstelle für Glas, PET, Papier und Karton. Für die Abfallentsorgung wird jedem Aussteller eine Pauschale in Rechnung gestellt.
Für Sonderabfälle und für die Abfuhr von Ölen, Fetten und Chemikalien hat der Aussteller, unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, selbst zu sorgen.
Abhängungen sind Hängevorrichtungen, welche an der Hallenkonstruktion befestigt werden. Es ist den Standmitarbeitenden nicht erlaubt, Teile der Standkonstruktion, Hilfsmittel wie Leuchten und Lampen sowie Dekorationen direkt an der Hallenkonstruktion zu befestigen. Damit die Summe der Abhängungen die Traglast der Hallenkonstruktion nicht übersteigt und die gesetzlichen und versicherungstechnisch zwingenden Anforderungen erfüllt sind, müssen Abhängungen gesamthaft bei der Messe Luzern bestellt werden. Diese Arbeiten werden anschliessend von einer dafür befähigten Unternehmung ausgeführt. Ausnahmen davon müssen mit der Messeleitung abgesprochen werden.
Die Standmitarbeitenden sind für die sachgerechte Verwendung bzw. die korrekten Befestigungen von Konstruktionen an den bereitgestellten Abhängepunkten verantwortlich. Die Messeleitung ist berechtigt, bei unsachgemässer Ausführung, Korrekturen einzufordern. Die Messe Luzern lehnt die Haftung für Schäden an Personen und Sachen durch mangelhafte Montagen an den bereitgestellten Abhängepunkten ab.
Im Preis inbegriffen sind das Material, die Montage sowie die Demontage. Nachträgliche Höhenanpassungen vor Ort werden pro Abhängepunkt zusätzlich verrechnet.
Die dynamischen Abhängepunkte können inkl. Motorenkettenzüge bestellt werden. Dabei ist je einmal fahren mit dem Motorenkettenzug beim Aufbau und beim Abbau in der Leistung inbegriffen. Dies erfolgt während eines definierten Halbtages beim Auf- bzw. Abbau. Aussteller, die diese Leistung bestellt habe, werden für den Termin von unserem Technikpartner kontaktiert. Zusätzliches Fahren wird zusätzlich verrechnet.
Mit einer stilvollen Blumendekoration am Stand lassen sich schöne Akzente setzen. Die Gärtnerei Pflugshaupt AG in Sursee unterstützt Sie dabei professionell. Bitte nehmen Sie direkt mit Pflugshaupt Kontakt auf (Tel. +41 41 925 70 00).
siehe «Sicherheit»
Wir können eine beschränkte Anzahl an m2 als Lagerraum zur Verfügung stellen. Der Platz ist vor Messebeginn zu bestellen. Es kann nicht garantiert werden, dass während dem Aufbau noch Lagerfläche verfügbar ist.
Mitaussteller sind Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer Firma in Erscheinung treten – sei es durch Anschriften, Objekte oder Prospekte. Für jeden Mitaussteller muss die Mitausstellerpauschale entrichtet werden. Sie können die Mitaussteller in Ihrem Kundenkonto anmelden.
Angemeldete Mitaussteller erhalten ein separates Aussteller-Profil auf der Website.
Profitieren Sie von unseren beliebten und attraktiven Modulstandangeboten (exkl. Standfläche). Mit den modernen und funktionalen Modulständen müssen Sie sich nicht um den Standbau kümmern und können so entspannt in die Messevorbereitung starten.
siehe «Modulstandangebote»
Falls Sie eine Spülmaschine an Ihrem Stand benötigen, unterstützt Sie die Oswald Cateringtechnik AG professionell. Bitte nehmen Sie direkt mit dem Unternehmen Kontakt auf.
Website
E-Mail
Tel. und Pikett +41 31 711 43 60
Falls Sie eine Spülmaschine ohne eingebaute Pumpe im Einsatz haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
siehe nachfolgende Punkte «Standwände» und «Standböden»
Ihre vermassten Standskizzen mit den bestellten elektrischen und sanitären Anschlüssen sowie dem bestellten Standbaumaterial müssen im Bestellshop hochgeladen werden. Falls die Dateien zu gross für einen Upload im Bestellshop sind, können Sie diese per E-Mail senden an info@suisse-abilities.ch.
Sie können Ihre eigenen Standpläne verwenden oder diese Vorlage nutzen.
Alle Stände müssen mit Rück-/Seitenwänden ausgestattet sein.
Sofern Sie die Standwände bei der Messe Luzern bestellt haben, werden diese im R8-Standbau-System gebaut (Masse der Wände: Breite 0.99 m, Höhe 2.5 m). Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei der Bestellung der Wände bei der Messe Luzern von der bestellten Standfläche weniger Platz in der Breite zur Verfügung steht (Berechnung: Standlänge x 0.99 m – 0.04 m).
Beispiel: Bei einem Stand mit einer Länge von 7 m (7 x 0.99 m – 0.04 m) würden 6.89 m zur Verfügung stehen.
Behandeln Sie die Standwände in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Defektes Material und der Arbeitsaufwand für das Entfernen von Klebebändern usw. werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie daher, keine Nägel und Schrauben an die Wände anzubringen. Das geeignete und erlaubte Befestigungsmaterial können Sie im Messebüro beziehen.
zum Bestellshop
Behandeln Sie die Standböden/Hallenböden in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Defektes Material und der Arbeitsaufwand für das Entfernen von Klebebändern usw. werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie daher:
- Falls Sie einen Teppich legen, dürfen nur die leicht haftenden Permafix 542 Verlegebänder verwendet werden, die sich wieder spurenlos entfernen lassen. Entsprechende Rollen (30 mm × 25 m) sind im Messebüro erhältlich.
- Der Boden darf nicht mit Farbe gestrichen oder beschriftet werden.
- Entfernen Sie bitte nach der Messe sämtliche Klebebänder und Befestigungsmaterialien.
Für Standbauten über 3 m in den Hallen benötigen Sie eine Standbaubewilligung. Rückwände höher als 2.50 m müssen zu den Nachbarständen neutral weiss sein.
Stellen Sie uns die vermassten Detailpläne (Frontansicht mit eingezeichneten Standbauhöhen) über die «Upload»-Funktion im Bestellshop, per Post oder E-Mail zur Bewilligung zu.
Für Bauten/Beschriftungen über der Normhöhe von 3 m wird ein Pauschalbetrag von CHF 500.– (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
Wettbewerbe und Verlosungen sind nur innerhalb des eigenen Standes gestattet und benötigen die schriftliche Zustimmung der Messeleitung. Wenn Sie also einen Wettbewerb durchführen möchten, senden Sie uns bitte die Wettbewerbsunterlagen frühzeitig zur Prüfung und Genehmigung.
Folgende Informationen werden benötigt:
– Datum der Verlosung
– Beschreibung der Preise
– Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner (wann und wie)
– Teilnahmebedingungen
Voraussetzungen für Wettbewerbe
– Kein Kaufzwang oder Zwang zur Mitgliedschaft
– Hinweis, wenn Daten zu Marketingzwecke verwendet werden
– Gewinne werden nicht bar ausbezahlt
– Keine Weitergabe von Daten an Dritte
– Keine Korrespondenzführung
– Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Modulstandangebote
Modern und funktional: Dieser Modulstand macht Ihre Botschaft noch besser sichtbar.
Detaillierte Ausstattung und Bild
Mindestgrösse: 10 m2
Preis: CHF 200.00 pro m2 (exkl. Standfläche)
Grafikdaten
Druckdaten Modulstand «Concept»
Zusätzliche Grafikdaten: Preis auf Anfrage
Einsendeschluss: 5. September 2024
Senden an: Steinmetz Expo AG (sk@steinmetz.ch)
Unser beliebtester Modulstand: modern und funktional mit vielen Ausbaumöglichkeiten für den professionellen Auftritt.
Detaillierte Ausstattung und Bild
Mindestgrösse: 12 m2
Preis: CHF 225.00 pro m2 (exkl. Standfläche)
Grafikdaten
Druckdaten Modulstand «Smart»
Zusätzliche Grafikdaten: Preis auf Anfrage
Einsendeschluss: 05. September 2024
Senden an: Steinmetz Expo AG (sk@steinmetz.ch)
Standpersonal
Jeder Aussteller erhält pro 4 m2 Standfläche kostenlos ein Aussteller/in-Ticket, maximal 20 Stück. Die Anzahl an Tickets wird immer aufgerundet (z.B. 13 m2 = 4 Aussteller/innen-Tickets). Mit diesen Tickets können sich die Standmitarbeitenden bereits vor Messebeginn sowie nach Messeschluss auf dem Gelände aufhalten. Die Tickets sind an allen Messetagen gültig. Während des Auf- und Abbaus wird für den Zutritt zu den Hallen kein Aussteller/in-Ticket benötigt.
Zusätzliche Tickets sind kostenpflichtig und können über den Bestellshop bezogen werden.
Wir empfehlen den Standmitarbeitenden die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr. Mit der S-Bahn erreichen Sie das Messegelände ab Bahnhof Luzern in nur zwei Minuten.
siehe «Dienstleistungen»
Sonntagsarbeit ist für Messebetriebe und deren Personal, welches mit dem Auf- und Abbau, der Bedienung der Stände und Eintrittskassen sowie mit dem Unterhalt beschäftigt ist, nicht bewilligungspflichtig (Art. 43 Abs. 2 ArGV2) (siehe Messebetriebsordnung Punkt 2.4).
Adia stellt Ihnen schnell und einfach temporäre Aushilfen zur Verfügung.
Dienstleistungen
siehe «Messestand»
Für Messebesuchende sowie Standpersonal bieten wir verschiedene barrierefreie Dienstleistungen an.
Möchten Sie von Ihrem Messestand professionelle Fotos für Ihre Website oder die Imagebroschüre? Unser Messefotograf Christoph Arnet bietet Ihnen individuelle Angebote an.
siehe «Gastronomie»
Die Messe Luzern verfügt über zwei Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW. Die Ladestationen befinden sich hinter Halle 1 und sind nur für Fahrzeuge zugänglich, die über eine Zufahrtsbewilligung (Schranke bei der Anlieferung) verfügen.
Eine Reservierung der Ladestationen ist nicht möglich. Die Bezahlung des bezogenen Stroms erfolgt in der Regel über die App «eCarUp», in der auch die gültigen Preise ersichtlich sind.
Nach abgeschlossenem Ladevorgang müssen die Fahrzeuge unverzüglich die Ladeparkplätze verlassen.
Im Foyer der Hallen 1 und 2 steht Ihnen eine kostenlose bediente Garderobe zur Verfügung.
Es wird dringend empfohlen, die Internetverbindung direkt bei der Messe Luzern zu bestellen und Ihr Netzwerk am Stand kabelgebunden zu verrichten, anstatt WLAN zu verwenden.
Während einer Messe ist die Dichte von WLAN-fähigen Geräten in den Hallen sehr gross. Dies kann zur Folge haben, dass WLAN in den Hallen nicht immer stabil funktioniert und Störungen auftreten können. Sowohl das öffentliche Wireless LAN in den Hallen 1 bis 4 (mehr Informationen unter www.swisscom.ch/pwlan) als auch vom Aussteller selbst installierte WLANs über eigene Access Points oder Router können von diesen Störungen betroffen sein.
In der Meeting-Lounge der Swiss Abilities haben Sie als Aussteller die exklusive Möglichkeit, in einem ruhigen und gemütlichen Rahmen Gespräche mit Lieferanten, Partnerinnen oder Besuchenden zu führen. Die Meeting-Lounge befindet sich im Foyer der Hallen 1 und 2 in der zweiten Etage.
Angebot: Exklusiver Zugang für Sie und Ihre Gäste am Freitag, 29. November 2024 zur Meeting-Lounge. Die Meeting-Lounge enthält eine bediente Kaffee-Bar mit Getränken und Snacks.
Aufgrund mangelndem Interesse haben wir uns dazu entschieden, die Meeting-Lounge 2024 nicht anzubieten.
Bei der Messe Luzern haben Sie verschiedene Parkmöglichkeiten.
Während dem Aufbau/Abbau
Parkzone P11/21: kostenlos und ohne Parkkarten
Parkzone P1: kostenlos und ohne Parkkarten
Parkzone P2: CHF 2.– pro Stunde (Parkuhr, bezahlbar in bar oder mit Twint)
Während der Messe
Parkzone P11/P21: Dauerparkkarte für Aussteller CHF 40.– (beschränkte Anzahl)
Parkzone P1: Tagesgebühr CHF 10.– (bezahlbar in bar oder mit Twint)
Parkzone P2: besetzt für Besuchende, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind / Tagesgebühr CHF 10.– (bezahlbar in bar oder mit Twint)
Als Aussteller können Sie im Bestellshop für die Parkzone P1 und P11/P21 eine Dauerparkkarte bestellen. Damit kann während der Veranstaltung unbeschränkt parkiert werden. Die Anzahl an verfügbaren Parkkarten ist beschränkt.
Die allgemeine Reinigung der Messehallen, das heisst der Zirkulationsflächen, wird täglich von der Messe Luzern durchgeführt. Die Reinigung des Standes ist hingegen Sache des Ausstellers. Wenn Sie Ihren Stand vor und/oder während der Messe nicht selber reinigen möchten, unterstützt Sie die Firma Perltex.
siehe «Gastronomie»
Im hinteren Teil der Halle 1 steht ein Ruheraum mit Betten zur Verfügung. Der Zugang ist für alle Besuchenden und Standmitarbeitenden ohne Anmeldung möglich. Zudem befindet sich im Foyer der Hallen 1 und 2 ein Wickelraum, der ebenfalls genutzt werden kann.
Während der Öffnungszeiten der Messe steht eine Sanität zur Verfügung. Diese befindet sich im Foyer der Halle 2 vor dem Ausgang zur Passerelle Halle 3/4. Die Sanität kann bei der Info im Foyer der Hallen 1/2 angefordert werden.
Auf der Galerie im Foyer der Hallen 1 und 2 stehen Ihnen kostenlose Schliessfächer zur Verfügung. Die Anzahl an verfügbaren Schliessfächern ist beschränkt.
Gastronomie
Mit dem Kulinarik-Pass können Sie und Ihre Standmitarbeitenden oder Ihre Gäste bargeldlos in unseren Restaurants konsumieren.
Damit haben Sie für Ihre Mitarbeitenden und Gäste immer die passende Erfrischung im Kühlschrank. Der Liefer- und Abholservice ist während der gesamten Messe im Angebot inbegriffen.
Möchten Sie mit Kundinnen und Kunden auf Ihrem Stand einen erfolgreichen Tag feiern? Veranstaltungen, die länger als die ordentlichen Öffnungszeiten dauern, müssen gemeldet werden.
Sie haben die Möglichkeit, für das Catering der Standparty bei der Gastronomie der Messe Luzern Personal sowie kulinarische Köstlichkeiten zu bestellen. Siehe vorangehender Punkt «Catering Standlieferung».
Logistik und Transport
Lieferzeiten
Während des Aufbaus:
Mittwoch, 27. bis Donnerstag, 28.11.2024:
07.00–21.00 Uhr
Während der Messe:
Vom Freitag, 29. bis Samstag, 30.11.2024, von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, ist es nicht gestattet, mit Fahrzeugen ins Gelände zu fahren.
Warenanlieferungen sind von 08.00 bis 09.00 Uhr sowie von 17.00 bis 18.00 Uhr zu organisieren.
Lieferadresse
Wenn Sie z.B. Prospekte oder Give-aways für Ihren Standauftritt direkt in die Messehallen senden, verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Messe Luzern AG
(Ihr Firmenname und Ihre Standnummer)
Horwerstrasse 87
6005 Luzern
Entgegennahme von Lieferungen
Bitte beachten Sie, dass wir für Lieferungen weder Garantien übernehmen, noch Unterschriften leisten und Papiere annehmen. Sollte eine Sendung mit einer Garantie angeliefert werden, müssen wir die Annahme verweigern und die Sendung zurücksenden.
Die Messe Luzern verfügt über zwei Scherenbühnen (bis 14m und bis 17m). Diese können Sie bei uns bestellen.
Werden der Messe Luzern Güter zum Be- oder Entladen von Fahrzeugen, für Rangierarbeiten oder den Transport in ein temporäres Lager übergeben, sind diese Güter bis maximal CHF 25'000 versichert. Für weitergehende Ansprüche in einem Schadenfall ist der Aussteller verpflichtet, eine separate Transportversicherung abzuschliessen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 12).
Die Messe Luzern bietet Ihnen bei Bedarf einen Hubstapler-Service an (max. Traglast von 3.5t). Diesen können Sie vorab im Bestellshop bestellen.
Für Bestellungen vor Ort wenden Sie sich bitte direkt an das Messebüro.
siehe «Sicherheit»
Wenn Sie aus dem Ausland anreisen, beachten Sie bitte das Merkblatt zu den Zollformalitäten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Zollinspektorat Aarau. Es kann auf dem Messeplatz zu Kontrollen durch die Eidgenössische Zollverwaltung kommen.
Reglemente und Bestimmungen
Bitte beachten Sie, dass in allen Hallen und Zelten ein permanentes Rauchverbot gilt – sowohl beim Auf- und Abbau als auch während der Messe.
Bitte beachten Sie, dass Hunde auf dem ganzen Messegelände keinen Zutritt haben.
Ausnahmen gelten für Assistenzhunde, sofern am Messeeingang ein gültiger Ausweis vorgewiesen wird.
Bitte beachten Sie, dass das Campieren auf den Parkplätzen rund um das Messegelände nicht erlaubt ist.
Aussteller mit Sitz im Ausland können die Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern. Dazu müssen folgende Vorgaben erfüllt werden.
Anforderungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Deutsch)
siehe «Logistik und Transport»
Bewilligungen
siehe «Messestand»
siehe «Messestand»
siehe «Standpersonal»
siehe «Standpersonal»
Sicherheit
Vor Messebeginn machen Verantwortliche der Messe Luzern AG einen Rundgang durch die Hallen, um die Stände auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Dabei werden folgende Punkte beurteilt:
- Befestigungen
- Brandschutz
- Betriebssicherheit
Sollte bezüglich dieser Kriterien ein Schadenpotenzial vorhanden sein, werden die Verantwortlichen der Messe Luzern AG mit den entsprechenden Ausstellern Empfehlungen oder Massnahmen besprechen.
Gemäss der geltenden Messebetriebsordnung ist der Aussteller in jedem Fall haftbar für alle Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb seines Messestandes.
Die Messe Luzern organisiert ab dem ersten offiziellen Aufbautag bis zum Ende der Abbauzeit eine Hallenbewachung. Trotz dieser Massnahme können Diebstähle nicht ausgeschlossen werden. Auch kann die Messe Luzern bei Diebstahl keine Haftung übernehmen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 12).
Wir empfehlen, Kleininventar wie Flachbildschirme, Laptops oder Kaffeemaschinen erst bei Messebeginn zu platzieren und nach Ende der Messe mitzunehmen. Für grosse und wertvolle Gegenstände haben Sie die Möglichkeit, direkt bei der Securitas AG (Tel. +41 58 910 28 28) eine Standbewachung zu buchen.
Während der Messedauer empfehlen wir, jeweils vor Messebeginn und nach Messeschluss die Gegenstände in Ihrem geschlossenen Korpus oder in Ihrer Kabine zu deponieren oder mitzunehmen.
Die Messeleitung schliesst eine Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter (Besuchende usw.) ab. Diese Versicherung erstreckt sich nicht auf die persönliche Haftpflicht der Aussteller und ihres Personals. Jeder Aussteller hat für die Schäden, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte, gleich aus welchem Grunde, am Eigentum der Messe oder am Leben und Besitz Dritter verursachen, aufzukommen.
Werden der Messe Luzern Güter zum Be- oder Entladen von Fahrzeugen, für Rangierarbeiten oder den Transport in ein temporäres Lager übergeben, sind diese Güter bis maximal CHF 25'000 versichert. Für weitergehende Ansprüche in einem Schadenfall ist der Aussteller verpflichtet, eine separate Transportversicherung abzuschliessen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 12).
Fest installierte Erdgasanschlüsse sind nicht vorhanden. In den permanenten Hallen ist der Einsatz von Flüssiggas (Butan, Propan usw.) feuerpolizeilich verboten (siehe Messebetriebsordnung Punkt 11).
Reklame-, Spiel- und Unterhaltungsballons, die mit Wasserstoff oder anderen feuergefährlichen Gasen gefüllt sind, dürfen nicht in die Messehallen oder das Messegelände mitgebracht oder in diesen abgefüllt, abgegeben oder verkauft werden. Ballone dürfen nur mit nicht brennbaren Gasen gefüllt werden (z.B. Ballongas, Helium, Luft).
Leider kursieren immer wieder irreführende E-Mails und Briefe, die fälschlicherweise im Namen der Swiss Abilities versendet werden.
Diese Nachrichten, teilweise auf Englisch verfasst, bieten Ihnen beispielsweise an, eine Liste mit Besuchenden- oder Ausstellerdaten zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass solche Angebote nicht von uns stammen und die Absender keinen Zugang zu diesen Daten haben.
Ein weiteres Beispiel sind Briefe, die zur Bestätigung Ihrer Kontaktdaten oder zur Herausgabe weiterer Informationen auffordern. Auch hier besteht keinerlei Zusammenarbeit, und wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter.
Wir bitten Sie daher, solche E-Mails und Briefe zu ignorieren. Zögern Sie nicht, uns bei Unsicherheiten zu kontaktieren.
Das Tool für Ihren Messe-Auftritt
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Myrta Furrer
Messekoordinatorin
E-Mail
Tel. +41 41 318 37 33