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Produkt Swiss Abilities 2024

Wussten Sie? Die IV finanziert MOTOmed-Therapiegeräte bei Geburtsgebrechen

Eltern und Betreuungspersonen von Kindern mit Bewegungseinschränkungen wissen oft nicht, dass die Invalidenversicherung die Kosten für MOTOmed Bewegungstherapiegeräte bei Geburtsgebrechen bis zum 20. Lebensjahr übernimmt.

Eltern und Betreuungspersonen von Kindern mit Bewegungseinschränkungen wissen oft nicht, dass die Invalidenversicherung die Kosten für MOTOmed Bewegungstherapiegeräte bei Geburtsgebrechen bis zum 20. Lebensjahr übernimmt.

Dadurch verpassen viele Familien die positiven Wirkungen der täglichen Bewegungstherapie oder die Möglichkeit, ein altes oder defektes Gerät zu ersetzen.

Vorteile der MOTOmed-Therapie:

Die Bewegungstherapiegeräte von RECK MOTOmed, insbesondere das MOTOmed gracile12, werden bei Kindern mit z.B. angeborener infantiler Zerebralparese eingesetzt und bieten zahlreiche Sicherheitsfunktionen.

>> Mehr Informationen zum MOTOmed gracile12 finden Sie hier

Wir liefern das Gerät direkt zu Ihnen oder zum Kind nach Hause und geben eine umfassende Einführung in die richtige Bedienung.

Selbstverständlich unterstützen wir alle Parteien beim IV-Antragsverfahren.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

So erreichen Sie uns:
Tel.:   0800 800 123
Mail:  info@rehasys.ch