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Wer trägt die Kosten für einen Treppenlift in der Schweiz?

Wenn körperliche Einschränkungen das Treppensteigen erschweren, bietet ein Treppenlift erhebliche Erleichterung. Doch die Frage bleibt: Wer übernimmt die Kosten?

Unterstützung durch die Krankenkasse

Die Übernahme der Kosten für einen Treppenlift durch die Krankenkasse hängt von mehreren Faktoren ab. In der Regel erfolgt die Kostenbeteiligung nur teilweise und unter bestimmten Bedingungen.

Voraussetzung ist, dass der Treppenlift als medizinisch notwendig anerkannt wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Jede Krankenkasse entscheidet individuell über die Kostenübernahme. So erstattet beispielsweise die Helsana-Versicherung bis zu 3.000 Franken für wiederverwendbare Hilfsmittel, wie:

  • Freistehendes Stehgerät
  • Aktivrollstuhl (auch für Kinder)
  • Aufrichtrollstuhl
  • Pflegerollstuhl
  • Elektrorollstuhl (inkl. E-Fix)
  • Patientenheber
  • Treppenraupe / Treppenlift
  • Badelift
  • Druckverlagerungssystem ARDOsoftum

Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen sind staatliche Hilfen für Menschen mit geringem Einkommen oder Rentner, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können. Wenn jemand aufgrund körperlicher Einschränkungen einen Treppenlift benötigt, können diese Leistungen beantragt werden.

Für die Kostenübernahme müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Arzt muss bestätigen, dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist.
  • Der Einbau muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  • Es darf keine andere Versicherung geben, die die Kosten bereits abdeckt.

Finanzierung durch die Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) kann die Kosten für einen Treppenlift übernehmen, sofern das Pensionsalter noch nicht erreicht ist. Dabei ist es erforderlich, dass aus gesundheitlichen Gründen der Alltag ohne Hilfsmittel nicht mehr selbstständig bewältigt werden kann.

Diese gesundheitliche Einschränkung muss ärztlich bestätigt sein und über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten bestehen. Zusätzlich muss der Einsatz des Treppenlifts eine Verbesserung der Mobilität von mindestens 10% ermöglichen, etwa durch die Fähigkeit, das eigene Zuhause eigenständig zu verlassen.

Gibt es eine Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die AHV?

Wenn das erwerbstätige Alter bereits erreicht ist, wäre die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) in Betracht zu ziehen. Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln wie beispielsweise Rollstühlen, Pflegebetten oder Elektromobilen, werden jedoch Treppenlifte von der AHV leider nicht unterstützt. Nur wenn die Antragstellerin nicht in der Lage ist, die minimalen Lebenskosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.

Steuerabzug – Möglich?

In der Schweiz können die Kosten für einen Treppenlift in der Regel nicht von den Steuern abgezogen werden. Es gibt jedoch bestimmte kantonale Regelungen, die eine Abzugsfähigkeit der Kosten ermöglichen. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton unterschiedlich sein und sollten individuell geprüft werden. Es empfiehlt sich, bei der Steuerverwaltung des betreffenden Kantons nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für einen Treppenlift abzugsfähig sind.

Was kostet ein Treppenlift mit Einbau?

Die Gesamtkosten für einen Treppenlift inklusive Einbau variieren je nach Modell und Anforderungen. Hier sind die vier Optionen mit ihren Startpreisen:

  • Treppenlift für gerade Treppen: ab ca. 6'000 CHF für 1 Etage
  • Treppenlift für kurvige Treppen: ab ca. 10'000 CHF für 1 Etage
  • Plattformlift für gerade Treppen: ab ca. 12'000 CHF für 1 Etage
  • Plattformlift für kurvige Treppen: ab ca. 17'000 CHF für 1 Etage

Wir haben bereits über 10.000 Lifte installiert und betreuen diese kontinuierlich. Um den besten Kundenservice zu bieten, reagieren wir schnell auf Fehlfunktionen und halten ein umfangreiches Ersatzteillager bereit, sodass Reparaturen rasch durchgeführt werden können.

Unsere Monteure sind erfahren und unser Planungsteam ist erstklassig. Diese Erfahrung und unser Engagement für Qualität und schnellen Service stellen sicher, dass unsere Kunden stets bestens versorgt sind. Mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Wert auf hervorragenden Service und nachhaltige Lösungen legt.

Alternative Optionen: Neben dem Kauf eines neuen Treppenlifts bieten wir auch die Möglichkeit, einen gebrauchten Lift zu erwerben oder einen Lift zu mieten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Occasion Treppenlifte
Treppenlift mieten

Fazit

Die Finanzierung eines Treppenlifts in der Schweiz kann je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. Es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen und sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die beste Option zu finden. Ein Treppenlift kann die Lebensqualität erheblich verbessern und sollte nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel ausser Reichweite liegen.

Individuelle und kostenlose Beratung

Eine umfassende Beratung ist erforderlich, um die individuellen Bedürfnisse von jeden Kunden zu erfüllen. Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch zu kontaktieren, damit wir Sie auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abstimmen und Ihnen unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung stellen können.

Kontakt:
Rigert Treppenlifte
Fännring 2
6403 Küssnacht am Rigi

info@rigert.ch
041 854 20 10

Öffentlicher Applaus von Nutzer*innen

  • 10 Barbara Kretz